Allgemeine Geschäftsbedingungen (4)

5. Zahlungsbedingungen
Für die Veranstaltungen können Veranstaltungsgebühren erhoben werden. Sie können sowohl in bar wie gegen Rechnung beglichen werden. Die jeweiligen Veranstaltungsgebühren und ihre Zahlweise sind den Veröffentlichungen von SozialBalance e.V. zu entnehmen und werden Bestandteil dieser AGB. Im Falle einer Rechnungslegung sind die Veranstaltungsgebühren sofort nach Eingang der Rechnungslegung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Spätestens 3 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn muss ein Werteingang bei SozialBalance e.V. ausgewiesen werden. Ansonsten behält sich SozialBalance e.V. vor, vor Veranstaltungsbeginn unter Zuschlag einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro auf Bareinzahlung zu bestehen. Die Verweigerung der Veranstaltungsteilnahme auf Grund nicht geleisteter Zahlungen rechtfertigt nicht zur Verweigerung der Veranstaltungsgebühren. Sie werden in vollem Umfang fällig. Im Falle notwendiger Mahnungen werden neben den rechtlich zulässigen Mahnzinsen Mahngebühren in Höhe von 30,00 Euro pro durchgeführter Mahnung fällig. (Fortsetzung AGB Zahlungsbedingungen auf Seite 5)

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