Allgemeine Geschäftsbedingungen (5)

5. Zahlungsbedingungen (Fortsetzung AGB Zahlungsbedingungen von Seite 4)
Spätestens mit der dritten Mahnung wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Versäumt ein Teilnehmer im Rahmen einer mehrtägigen Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe eine oder mehrere Veranstaltungstage wird hierfür keine Kostenrückerstattung gewährt. Auch ist die Bestellung eines Ersatzteilnehmers in diesen Fällen ausgeschlossen.

6. Sozialklausel
SozialBalance e.V. behält sich vor in begründeten Ausnahmefällen aus sozialen Gründen individualisierte Sonderregelungen die von den Vorgaben der hier ausgewiesenen Zahlungsbedingungen abweichen zu treffen. Die Gründe sind durch den Zahlungsverpflichteten schriftlich darzustellen. Über Sonderregelungen ist Stillschweigen zu wahren. Aus den getroffenen Sonderregelungen lässt sich für Dritte weder dem Sachverhalt noch der materiellen Höhe nach Rechtsansprüche gegenüber SozialBalance e.V. ableiten.


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